Geschäftsbericht 2018

113 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 GESCHÄFTSBERICHT 2018 Werthaltigkeit von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Beteiligungen umfassen in der Bilanz einen Betrag in Höhe von TEUR 812.635. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen TEUR 218.429. Der Vorstand der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG beschreibt die Vorgehensweise für die Bilanzierung von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen in den Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zum Jahresabschluss (Kapitel B, Unterpunkt 6). Die Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt oder eine Zuschreibung erforderlich ist, erfolgt anlassbezogen bei Vorliegen eines Trigger- Events bzw bei dessen Wegfall, jedoch mindestens einmal jährlich. Für diese Beurteilung wird – sofern keine beobachtbaren Marktpreise vorliegen – auf Unternehmensbewertungen von externen Sachverständigen oder auf bankinterne Unternehmensbewertungen zurück- gegriffen. Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass diese Bewertungen in hohem Maße von zukünftig erwarteten Cashflows und Bewertungsparametern – insbesondere Diskontierungsfaktoren, Wachstumsannahmen und Unternehmensplanungen – abhängig sind und damit Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen unterlegen. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG  Wir haben die Einschätzungen der Bank zur Identifizierung von einem Zu- oder Abschreibungsbedarf überprüft, indem wir die interne Dokumentation zum Vorliegen von Trigger-Events der wesentlichen Beteiligungen dahingehend beurteilt haben, ob ein Zu- oder Ab- schreibungsbedarf ableitbar ist.  Wir haben zur Überprüfung der wesentlichen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen unsere eigenen Bewertungsspe- zialisten zur Analyse der Bewertungen eingesetzt. Unter Einbindung dieser haben wir die Bewertungsmodelle sowie die darin getroffe- nen Bewertungsparameter auf Marktkonformität überprüft. Wir haben die Planungstreue durch einen Vergleich der Vorjahresplanungen mit den Ergebnissen des laufenden Jahres beurteilt. Die bei der Bestimmung der Diskontierungszinssätze herangezogenen Annahmen haben wir durch Abgleich mit Kapitalmarktdaten auf ihre Angemessenheit beurteilt.  Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zur Bewertung der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen angemessen sind. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

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