Geschäftsbericht 2018
112 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden sowie Bewertung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, umfassen in der Bilanz einen Betrag in Höhe von TEUR 4.095.413. Weiters werden Vorsorgen in Form von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken gebildet. Der Vorstand der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG beschreibt die Vorgehensweise für die Bildung von Risikovorsorgen in den Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zum Jahresabschluss (Kapitel B, Unterpunkt 4). Die Identifikation von Ausfallsereignissen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bewertung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken unterliegen wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Abschluss liegt darin, dass die Höhe der Einzelwertberichtigungen und der Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kreditnehmers sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten und damit von der Höhe und dem Zeitpunkt der erwarteten zukünftigen Cashflows abhängig sind. Die nach statistischen Methoden gebildeten Vorsorgen für pauschale Einzelwertberichtigungen der ausgefallenen, nicht signifikanten Kreditnehmer sowie für die Portfoliowertberichtigungen für Kredite und außerbilanziellen Kreditrisiken, für welche noch kein Ausfallsereignis identifiziert wurde, basieren auf Modellen und statistischen Parametern und beinhalten daher ebenfalls Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Die in Richtlinien vorgegebene Methodik zur Berechnung der Wertberichtigung für Kredite bzw die Berechnung der Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken haben wir auf Konformität mit dem Rechnungslegungskonzept überprüft. Weiters haben wir den Kreditvergabe- und -überwachungsprozess erhoben und beurteilt, ob dieser geeignet ist, Wertminderungserfordernisse rechtzeitig zu identifizieren. Hierzu haben wir Befragungen mit den zuständigen Mitarbeitern durchgeführt und uns mit den internen Richtlinien kri- tisch auseinandergesetzt. Wir haben die Schlüsselkontrollen in diesem Bereich auf deren Ausgestaltung und Implementierung sowie in Stichproben auf deren Wirksamkeit getestet. Anhand von Einzelfällen haben wir überprüft, ob das Rating entsprechend den internen Richtlinien erfolgte und ob Ausfallereignisse zeitgerecht erkannt wurden. Die Auswahl der Einzelfälle erfolgte hierbei risikobasiert unter besonderer Gewichtung der Ratingstufen mit höherem Ausfallsrisiko. Bei festgestellten Wertminderungen wurden dabei zur Beurteilung der Höhe der Vorsorgen für signifikante, aus- gefallene Kreditnehmer vor allem die Einschätzungen des Managements hinsichtlich der zukünftigen Zahlungsströme und die getroffe- nen Annahmen – unter Berücksichtigung der Nachweise hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Kreditnehmers so- wie der Bewertung der Kreditsicherheiten – auf ihre Angemessenheit hin geprüft. Wir haben im Bereich der Vorsorgen für nicht signifikante, ausgefallene Kreditnehmer (pauschale Einzelwertberichtigung) die Modelle und die Höhe der darin verwendeten Parameter dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir nachvollzogen. Im Bereich der Portfoliowertberichtigungen haben wir das zugrundeliegende Berechnungsmodell einschließlich der darin verwendeten Parameter dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, den Risikovorsorgebedarf in angemessener Art und Weise zu ermitteln. Hierzu haben wir interne Spezialisten einbezogen. Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Bildung von Risikovorsorgen angemessen sind.
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