Geschäftsbericht 2018
111 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 GESCHÄFTSBERICHT 2018 Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG , Graz , bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 , der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Ge- schäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir wurden von den gesetzlichen Vertretern als weiterer (freiwilliger) Abschlussprüfer beauftragt und haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Vermerks weitergehend beschrie- ben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code) sowie den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften nach dem Wirtschafts- treuhandberufsgesetz 2017 ("WTBG 2017") samt einschlägigen Verordnungen ("Richtlinien über die Ausübung der Wirtschaftstreuhandbe- rufe"), und Richtlinien, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen und dem IESBA Code erfüllt. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommen die gesetzlichen Haftungsbestimmungen gemäß § 62a BWG in Verbindung mit § 275 Abs 2 UGB zur Anwendung. Die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sind nicht anwendbar. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü- fungsurteil zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
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