Geschäftsbericht 2018

106 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 Bewertung der Forderungen an Kunden SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Jahresabschluss der RLB Stmk AG zum 31. Dezember 2018 werden die Forderungen an Kunden unter Berücksichtigung von Risikovor- sorgen und einer Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG mit einem Betrag von 4.095.413 TEUR ausgewiesen. Die Gesellschaft beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Risikovorsorgen im Anhang in den Kapiteln B.4. Risikovorsorge und B.5. Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG. Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob eine Ausfallgefährdung vorliegt und damit Einzelrisikovorsorgen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe und ohne Verwertung von Sicher- heiten leisten können. Die Berechnung der Risikovorsorge für ausgefallene, individuell signifikante Kunden basiert auf einer Analyse der erwarteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Die Risikovorsorge für ausgefallene, individuell nicht signifikante Kunden wird auf der Grundlage eines statistischen Bewertungsmodells berechnet. Für alle nicht ausgefallenen Kredite wird von der Bank eine ratingabhängige Portfoliowertberichtigung auf Basis eines statisti- schen Bewertungsmodells gebildet. In diese Modelle fließen Kundenobligo und Sicherheiten ein. Parameter, denen statistische Annahmen zugrunde liegen, umfassen insbe- sondere die Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis des Bonitätsratings des Kunden und die Verlustquote der Sicherheiten. Hinsichtlich der Schätzunsicherheiten bei der Ermittlung der Portfoliowertberichtigung wird auf Kapitel B.4. des Anhangs verwiesen. Das Risiko für den Abschluss ergibt sich daraus, dass der Identifikation von drohenden Kreditausfällen und der Ermittlung der Kreditrisiko- vorsorgen in unterschiedlichem Ausmaß die oben beschriebenen Annahmen und Schätzungen zu Grunde liegen, aus denen sich Ermes- sensspielräume und Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Kreditrisikovorsorge ergeben. PRÜFERISCHES VORGEHEN Ich habe die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Vergabe und Überwachung von Kundenkrediten sowie der Risikovorsorgebil- dung analysiert und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, drohende Kreditausfälle zu identifizieren und die sachgerechte Bewertung der Kundenforderungen sicherzustellen. Ich habe darüber hinaus die Prozessabläufe sowie wesentliche Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung, sowie im Rahmen von Stichproben auf deren Effektivität getestet. Für individuell signifikante Kunden habe ich auf Basis von Stichproben an Krediten untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen und ob in angemessener Höhe Kreditrisikovorsorgen gebildet wurden. Die Auswahl der Stichproben erfolgte risikoorientiert unter besonde- rer Berücksichtigung von Ratingstufen mit höherem Ausfallrisiko. Bei Feststellung von Indikatoren für Kreditausfälle wurden die von der Bank getroffenen Annahmen hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe der Zahlungsrückflüsse untersucht. Hinsichtlich der internen Sicherheitenbe- wertungen habe ich in Stichproben überprüft, ob die eingeflossenen Annahmen adäquat sind. Im Bereich der Vorsorgen für ausgefallene, individuell nicht signifikante Kunden habe ich das Modell und die darin verwendeten Parameter nachvollzogen und diese dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Bei der Prüfung der Portfoliowertberichtigungen habe ich das Modell und die darin verwendeten Parameter – unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bank durchgeführten Backtestings – dahingehend beurteilt, ob die Annahmen in Bezug auf das Kundenportfolio angemessen sind und diese geeignet sind, die Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Die Berechnung der Vorsorgen habe ich nachvollzogen. Weiters habe ich beurteilt, ob die Angaben zur Bewertung der Kundenforderungen im Anhang angemessen sind. Hinsichtlich der Schätzun- sicherheiten bei der Ermittlung der Portfoliowertberichtigung wird auf Kapitel B.4. des Anhangs verwiesen.

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