Geschäftsbericht 2018

105 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 GESCHÄFTSBERICHT 2018 Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Ich habe den Jahresabschluss der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Graz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 , der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach meiner Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vor-schriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Ich habe meine Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) mit den österreichi- schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Stan- dards on Auditing (ISA). Meine Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Ge- sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und ich habe meine sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach meinem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für meine Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit meiner Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung meines Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und ich gebe kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Im Rahmen der Prüfung wurden drei dieser Sachverhalte identifiziert, die nachfolgend beschrieben werden: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

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